Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in der zweiten Instanz die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm vom 03.07.2024 (3 Ca.379/29) bestätigt und die vom Land NRW als Arbeitgeber eingelegte Berufung mit Urteil vom 14.11.2024 (11 SLa 769/24) zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen.
„Wir gehen davon aus, dass das Land NRW gegen die Entscheidung des LAG in Hamm „Revision“ beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt einlegen wird“, so der Sprecher des ver.di-Arbeitskreises Justiz NRW, Georg Kaufhold, und erklärte weiter „dies und die Urteilsgründe bleiben abzuwarten.“
ver.di wird weiter informieren.
PDF | 255 kB