Justiz

Anrechnung Sonderzahlung: LAG Hamm zur Umsetzung EG 9a TV-L

22.11.2024

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in der zweiten Instanz die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm vom 03.07.2024 (3 Ca.379/29) bestätigt und die vom Land NRW als Arbeitgeber eingelegte Berufung mit Urteil vom 14.11.2024 (11 SLa 769/24) zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen.

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„Wir gehen davon aus, dass das Land NRW gegen die Entscheidung des LAG in Hamm „Revision“ beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt einlegen wird“, so der Sprecher des ver.di-Arbeitskreises Justiz NRW, Georg Kaufhold, und erklärte weiter „dies und die Urteilsgründe bleiben abzuwarten.“

ver.di wird weiter informieren.