Mit einem Änderungsantrag (18/9709) haben die Fraktionen von CDU und Grünen dem Landtag heute eine Neuregelung der Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes der Kommunen und des Landes vorgelegt. Demnach sollen Feuerwehrbeamte aller Laufbahngruppen, nach Ende einer Übergangsfrist, künftig bis zum Vollendeten 61. Lebensjahr arbeiten. Damit wird die Altersgrenze für viele Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienst der Kommunen um 1 Jahr angehoben.
Bis zuletzt hatte ver.di auf die besonderen Anforderungen in der Tätigkeit hingewiesen, um darzulegen, dass die Altersgrenze von 60 auch weiterhin geboten ist. Hunderte von Feuerwehrleuten hatten sich an Aktionen der Gewerkschaften vor dem Landtag beteiligt.
PDF | 417 kB
ver.di ist seit 1908 die Gewerkschaft für hauptamtliche Feuerwehrleute. Feuerwehrleute sorgen für schnelle und kompetente Hilfe im Unglücksfall, sie retten, löschen, bergen, schützen. Dafür haben sie Respekt, Anerkennung, faire Bezahlung, verlässliche Arbeitszeiten und gesunde Arbeitsplätze verdient.
Bei der Durchsetzung dieser Ziele hilft es, dass ver.di eine finanz- und mitgliederstarke Gewerkschaft ist, die in Auseinandersetzungen Druck machen kann.